Korrekt, hier die juristische Sicht dazu (Allgemeines Forum)

tbsn, Würzburg, Dienstag, 05.03.2024, 14:09 (vor 55 Tagen) @ markman

In der Verordnung gibt es die Grenze einfach nicht. Es gibt eine Grenze von inzwischen 120€ (damals 80€) für alternative Verkehrsmittel, aber nicht für Übernachtungen, die müssen nur "angemessen" sein.


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