Unangekündigte Streiks gehören verboten (Allgemeines Forum)

VT 609, Montag, 04.03.2024, 13:04 (vor 978 Tagen) @ Barzahlung

Nein. JETZT im Eilverfahren gegen den Streik am Donnerstag/Freitag und die Wellenstreiks klagen. Wenn die DB jetzt einen Eilantrag einreichen würde, wäre die Verhandlung auf jeden Fall noch vor Beginn der Streiks.


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