Für den Streik gelten entsprechende Richtlinien und Gesetze (Allgemeines Forum)

ffz, Montag, 04.03.2024, 19:33 (vor 978 Tagen) @ gnampf


die Verpflichtung an einem geeigneten Bahnsteig den Streik zu beginnen kann ich ja verstehen. Das die DB gerne möchte das die Hauptgleise frei bleiben auch. Aber im Gegensatz zum geeigneten Bahnsteig würde ich nicht sehen warum das mehr als ein Wunsch sein sollte. Wenn ein Fahrdienstleiter streikt steht auch der ganze Verkehr im Abschnitt, egal ob Hauptgleis oder nicht, und alles was in Zug drin steht hängt fest.
Wenn also der TF den Zug an einen geeigneten Bahnsteig auf einem Hauptgleis fährt und sagt "ab jetzt streike ich", dann steht der wohl erstmal da, bis die DB einen anderen TF findet der den da weg bewegt. Das darf der streikende TF natürlich dann nicht verhindern, er kann und dürfte während dem Streik eh des Zuges verwiesen werden... und auch gut dran tun ihn umgehend zu verlassen, bevor die Reisenden was davon mitbekommen, denn sonst findet sich immer wieder jemand mit angestauten Aggressionen und verlorener Kontrolle über selbige.

Hallo,

für den Streik gelten bei der DB AG, wie bei jedem anderen Unternehmen entsprechende Richtlinien und Gesetze. Die durchgehenden Hauptgleise müssen für dringliche Hilfszüge und für Züge zur Versorgung von Kraftwerken freigehalten werden. Zudem würden sonst EVU blockiert, die nicht bestreikt werden. Sollte dem Lokführer bei Streikbeginn von der Leitstelle oder dem Farhdienstleiter ein Abstellgleis zugewiesen werden, so muss der Lokführer trotz Streik den Zug dort hin fahren. Egal ob er offiziell schon streikt oder nicht.

Auch wenn ein Fahrdienstleiter streikt muss er alle Reisezüge an einen Bahnsteig fahren und die durchgehenden Hauptgleise frei halten. Genau ist ein Fahrdienstleiter auch bei Streik dazu verpflichtet dringliche Hilfszüge oder Züge zur Versorgung von Kraftwerken fahren zu lassen, auch wenn er streikt.

Gruß


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