Du stellst einen falschen Zusammenhang her (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Mittwoch, 06.03.2024, 08:25 (vor 976 Tagen) @ JeDi

Hallo

zwischen Straf und Arbeitsrecht (in das ja auch das Streiken fällt) besteht aber ein Unteschied. Den Zusammenhang, den du hier versuchst herzustellen gibt es nicht. Und auch im Strafrecht gibt es die Formulierun "Planung" oder "Vorbereitung.

Eine Ankündigung eines Wellenstreiks ist etwas anderes als eine von dir angesprochene nicht verübte Straftat.

Schliesslich ist eine Ankündigung einer Krankheit vor angeordneter Mehrarbeit zum Beispiel auch ein Grund eine Kündigung auszusprechen, wenn diese eingereicht wird.

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Gruß
Waldbahn


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