Korrekt, hier die juristische Sicht dazu (Allgemeines Forum)

markman, Dienstag, 05.03.2024, 08:23 (vor 977 Tagen) @ AbschnittE

Dort steht, leider ohne Nachweis:

Es gibt übrigens keine Grenze von 80,00 € oder 120,00 € für diese Aufwendungen, die die Bahn immer mal wieder versucht ins Spiel zu bringen.

Auf was basiert diese Behauptung?


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