Weiterfahrt bleibt möglich (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 18.11.2023, 16:45 (vor 384 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 18.11.2023, 16:47

Die Fahrgastrechteverordnung sieht allerdings sowieso vor, dass eine Weiterfahrt zu einem beliebigen Zeitpunkt (bis zur Verjährung des Beförderungsvertrags) möglich ist.

Zumindest tut sich da (in der Theorie) eine grandiose Beschiss-Möglichkeit auf, nämlich dass der Fahrgast mit einer Plastikkarte oder einem Verbundticket als eTicket nach VDV-KA mit Verweis auf die vereitelte Zugfahrt ein ganzes Jahr lang täglich fährt. Da die Zugbegleiter bzw. Prüfdienste bei diesen Tickets keine Kontrollhistorien sehen können, könnte man stets behaupten, dass hier und jetzt erstmalig die Fahrt nachgeholt wird.

Die eine Reise kann dann also auch ein paar Monate später nachgeholt werden. Wird vielleicht beanstandet, vor Gericht dürfte man dann aber gewinnen.

Wobei die EVU bzw. Tarifgemeinschaften daran sicher gewisse Formprozesse knüpfen könnten, z.B. dass dafür neue Fahrkarten oder Bescheinigungen ausgegeben werden bzw. vom Fahrgast über ein Tool abgerufen werden (unentgeltlich versteht sich). Darauf wird gegenwärtig verzichtet.
Ob das daran liegt, dass man die EU-Verordnung anders auslegt oder die damit verbundenen Konstruktionsfehler im Ticketsystem nicht erkennt, bleibt offen.


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