Tickets gelten auch morgen und unbegrenzt danach. (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Mittwoch, 15.11.2023, 00:48 (vor 306 Tagen) @ Sucher82

Wie sieht es eigentlich mit der Zugbindung aus, wenn man erst jetzt nach der Bekanntgabe bucht? Wird diese ebenfalls aufgehoben?

Der Antwort von Henrik ist zum jetzigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen. Es ist jedoch schon vorgekommen, dass die DB Kulanzregeln auf Buchungszeiträume vor Bekanntwerden des Ereignisses beschränkt hat, manchmal auch erst in Updates zur 1. Version. Ich denke aber, für Fahrkarten mit Buchungsdatum 14.11. wird es keine Probleme geben.

Und wie sieht es aus, wenn man heute noch bucht und sich Donnerstag dann entscheidet doch nicht zu fahren? Kann man das Ticket dann zurück geben oder nur wenn der Zug wirklich nicht fahren sollte?

Die Kulanzregel beinhaltet diesmal nicht die Möglichkeit, Fahrkarten für die zwei Tage ohne weitere Voraussetzungen zur Erstattung einzureichen. Wenn der gebuchte Zug planmäßig fährt, kannst du also nur die Reise verschieben. Vielleicht fährst du (viel) später mal wieder die gleiche Strecke?

Für den Fall daß man es nicht nutzt, wie lange könnte man das Ticket in Zukunft noch nutzen (seine Fahrt schieben)?

Die Antwort hat Jörg bereits gegeben. Wobei "unbegrenzt" angesichts praktischer Probleme und Äußerungen der DB zur Formulierung "Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt" (FGR) doch überdacht werden muss. Dr. Böse weist in seinem Blog auf die Verjährung von einem Jahr nach Art. 60 Abs. 2 der FahrgastrechteVO hin. Wobei es sich hier nicht um einen Anspruch aus den Fahrgastrechten handelt, sondern um eine Kulanzregel.


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