Ländertickets? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 17.11.2023, 23:11 (vor 15 Tagen) @ Mike65

Gilt das auch für nicht streckengebundene Fahrkarten, wie z.B. Ländertickets? Man könnte sie ja theoretisch auf den noch befahrenen Strecken am Geltungstag schon genutzt haben.


Da hat die DB nicht viel zu melden.

Die DTVG schreibt dazu jedenfalls nichts und die Verbünde und Landestarifgesellschaften wie gewohnt auch nicht.

Nein,

auch die BC100 verlängert sich nicht, wenn heute der letzte Tag gewesen wäre, auch nicht an Tagen wo gar keine Züge gefahren sind.


DAS wäre dann aber ein sehr eindeutiger Verstoß gegen die VO (EG) 2021/782, wenn gestern der letzte Geltungstag war und eine geplante Reise überhaupt nicht möglich war. Dann muss die DB anbieten, die Fahrt außerhalb der normalen Geltungsdauer nachzuholen.


Beim Länderticket ist wohl eine Erstattung bzw. Umtausch möglich:

https://www.bahn.de/faq/kann-ich-das-ticket-stornieren-oder-umtauschen

Bei der BC100 sollte der Preis eigentlich anteilig erstattet werden. Irgendwo habe ich was von 10€ pro Fahrt gelesen, was bei Hin- und Rück 20€ macht.

Das sind die Beiträge nach FGR in der 2 Klasse, in der ersten Klasse.

Wenn ich eine BC100 habe die den letzten Tag am 16.11.23 gehabt hätte, dann kann ich eben meine Fahrt nicht verschieben z.B. auf den 17.11.23

Die Gültigkeit endet auch um 24 Uhr und nicht um 3 Uhr oder 10 Uhr was es da alles so gibt.

Es wird eben immer gesagt sie können auch später fahren.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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