Tickets gelten auch morgen und unbegrenzt danach. (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 17.11.2023, 01:44 (vor 253 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 17.11.2023, 01:47

Für den Fall daß man es nicht nutzt, wie lange könnte man das Ticket in Zukunft noch nutzen (seine Fahrt schieben)?


Die Antwort hat Jörg bereits gegeben. Wobei "unbegrenzt" angesichts praktischer Probleme und Äußerungen der DB zur Formulierung "Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt" (FGR) doch überdacht werden muss.

Das ist in meinen Augen auch der richtige Hinweis. Die DB setzt die Verordnung beim Thema Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts nicht so um, wie das einige gern hätten. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass viele Zugbegleiter Nacherhebungen schreiben, wenn man in eine Fahrausweisprüfung gerät.
Die geläufigste Meinung ist meinem Empfinden nach die, dass man für eine spätre Weiterfahrt außerhalb der regulären Geltungsdauer der Fahrkarte eine Bescheinigung einholen soll.
Diese Bescheinigung erhält man von einigen RZ- oder Info-MA aber nur, wenn eine Fortsetzung der Fahrt innerhalb der regulären Geltungsdauer entweder unmöglich oder nicht zumutbar ist.

Dr. Böse weist in seinem Blog auf die Verjährung von einem Jahr nach Art. 60 Abs. 2 der FahrgastrechteVO hin. Wobei es sich hier nicht um einen Anspruch aus den Fahrgastrechten handelt, sondern um eine Kulanzregel.

Das leitet er aus der VO (EG) 1371/2007 ab. In der VO (EG) 2021/782 ist die Verjährungsfrist auf drei Monate herabgesetzt worden.
In den Absätzen geht es allerdings um die Geltendmachung von Entschädigungs-, Erstattungs- oder Aufwendungsersatzansprüche. Das Thema Weiterfahrt fällt da ja eigentlich nicht drunter.


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