Gerichtliche Prüfung eines unbefristeten Streiks (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Samstag, 18.11.2023, 08:57 (vor 422 Tagen) @ Nordy

Moin

Les dich mal hier ein. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitskampfrecht-64-der-gru...

Seit seiner zweiten grundlegenden Arbeitskampfrechtsentscheidung vom 21.4.1971 stellt das BAG jeden Arbeitskampf mit der vierten und für die in der Praxis auftretenden Konflikte wichtigsten Kampfregel unter das ungeschriebene verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. Arbeitskämpfe dürfen nur eingeleitet und durchgeführt werden, wenn sie zur Erreichung rechtmäßiger Kampfziele, die ja für eine fortdauernde Beschäftigung nach Ende des Arbeitskampfes angestrebt werden, geeignet, sachlich erforderlich und angemessen sind.
(...)
Streiks sind nur erforderlich, wenn die anderweitigen Verständigungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Der Streik muss "ultima ratio" sein. Die Verständigungsmöglichkeiten in Tarifverhandlungen müssen ausgereizt sein, eine Verständigung ohne den verstärkenden Druck eines Streiks muss ausgeschlossen erscheinen.

So viel zum Thema, bevor man überhaupt mit einander gesprochen hat, von unbefristeten Streiks zu fabulieren.

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Gruß
Waldbahn


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