Um eine sachliche Betrachtung zu liefern... (Allgemeines Forum)

Hp2, Freitag, 29.09.2023, 14:07 (vor 813 Tagen) @ Arctocebus

Der OP hat - seiner Aussage nach - ein VRN BC-Ticket der Preisstufe 5 für die Relation Mannheim - Neustadt (W) gekauft.

Mit dem Erwerb dieser Fahrkarte stimmt er den Beförderungsbedingungen des VRN und damit auch den Bedingungen des Tickets zu (siehe BB VRN BC-Ticket): Ich zitiere anteilig: gilt preisstufenabhängig im gesamten VRN-Verbundgebiet sowie im ein- und ausbrechenden Verkehr im Übergangsbereich zum KVV und VVM in allen Bussen und Bahnen (DB: RE, RB und S-Bahn) jeweils 2. Klasse;.

Der OP gibt an, im ICE562 aufgegriffen worden zu sein, da sein RE1 - wahrscheinlich 4133 mit Planabfahrt RM um 17:35 - nicht abgefahren ist. Diese Aussage ist insofern als schwierig nachzuvollziehen, da im gesamten Monat September diese Konstellation nicht nachvollzogen werden kann (4133 ist immer vor 562 in RN angekommen).

Der OP gibt an, dem Zugpersonal seine VRN BC-Ticket vorgezeigt zu haben, woraufhin diese ihm ein EBE ausgestellt hat. Der OP beanstandet diese als unbegründet, da ihm seiner Meinung nach die Möglichkeit des Erwerbs eines "korrekten" Tickets verwehrt worden ist.

Subjektive Bewertung:

Die Aussage des OP, dass diesem keine Möglichkeit zum Nachlösen der Karte nach Einstieg in den Zug gegeben wurde, ist skeptisch zu betrachten. Nach Einstieg und spätestens beim Erreichen eines Sitzplatzes hätte dies erfolgen müssen. Durch den Erwerb der Fahrkarte wurden die ABB des VRN akzeptiert und durch den Einstieg in den Zug auch die der DB.

Auch wenn der Fall im September nicht nachvollzogen werden kann, so stand laut Aussage des OP der RE1 abfahrbereit am Bahnsteig und somit ist der Umstieg in den ICE bewusst erfolgt. Gleichzeitig lässt sich anhand der bisherigen Aktivitäten des OP hier im Forum eine gewisse Kenntnis der Person im Kontext Bahn unterstellen (da eine BahnCard vorliegt und sich der Wohnsitz wahrscheinlich auch in der Region befindet, könnte man als DB unterstellen, dass der OP zumindest weiß, was ein RE und was ein ICE ist). Daher wird die Annahme nicht mehr Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz lauten.

Darüber hinaus weiß man auch nicht, was der OP gegenüber dem Zugpersonal angegeben hat. Ein "Sorry, mein RE1 ist nicht losgefahren und ich konnte noch nicht nachzahlen" wird sicherlich wohlwollender aufgenommen werden als ein "Hier ist mein Ticket, das gilt ja auch hier".

Natürlich gibt es Passus in den Beförderungsbedingungen, die auch zugunsten des OP sprechen.

Gleichzeitig aber gleicht die bisher vorgebrachte Argumentation und auch die Reaktion des OP eher die einer Person, die um den Ticketautomaten herumschleicht und bei der die Kaufabsicht erst dann ersichtlich wird, wenn eine Kontrolle sichtbar wird. Mit der Argumentation müsste man auch diese freisprechen, da man ihnen ja auch per se keine Gelegenheit gegeben hat, eine entsprechende Fahrkarte zu erwerben.

Daher: Wenn der absolute Beweis nicht erbracht werden kann, dass die Kaufabsicht vorgelegen hat - was wäre gewesen, wenn die Kontrolle erst 10 Minuten nach Abfahrt in Mannheim erfolgt wäre? - dann wird es schwer sein, mit einem Widerspruch durchzukommen. Dafür sprechen einfach zu viele Argumente gegen den OP.

Mein Rat daher: sportlich sehen, ist scheiße gelaufen und beim nächsten Mal etwas geduldiger sein. 60€ sind die 5-10 Minuten, die man da eingespart hat, dann sicherlich nicht wert.


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