und wo war das, wo fährt nur 1 ICE? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 15:10 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 26.09.2023, 15:10

DU bist dafür verantwortlich, dass DU eine gültige Fahrkarte für den Zug hast, in dem du sitzt. Wenn das Prüfpersonal dir das erst mitteilen musst, ist das zu spät. Das ist in der Schweiz übrigens auch so. Alles andere ist Kulanz. Die kann freilich gewährt werden, muss sie aber nicht.


Kulanz ist ein dehnbarer Begriff. So steht es in den Beförderungsbedingungen. Zulässig ist hier nicht näher definiert, schliesst aber ein, dass jemand erst darauf hingewiesen werden muss, dass sein bestehender Fahrschein nicht gültig ist und er deshalb einen neuen kaufen muss.

Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig.

Hast du gesagt, dass du noch einen Fahrschein kaufen möchtest? Nach deiner eigenen (!) Aussage nein. Na also.

Die Züge sind als "Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte" eindeutig gekennzeichnet. Auf ein Nachlösen per App hast du per BB freilich Anspruch, musst das aber halt dann auch selbstständig tun, was du nicht gemacht hast. Also gilt wieder: DU bist für DEIN Handeln selbst verantwortlich.

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Weg mit dem 4744!


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