...aber auch keinen gleichlautenden. (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 27.09.2023, 13:47 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus

Da die Kontrolle aber just nach Abfahrt, also innerhalb der 10min passiert ist müsste nach meiner Auffassung die DB jetzt rückwirkend statt pauschal 60 EUR den für das im Ticket angegebene Fahrtziel den gültigen FV-Tarif einfordern. Dass in meinem Fall dieser Fahrpreis bei 17,80 EUR liegt spielt ja keine Rolle, er hätte auch 80 EUR betragen können.

Wesentlich erscheint mir ja nur, keine Möglichkeit zum Kauf des FV-Tickets bekommen zu haben.

Hallo,

ich finde, es spielt hier keine Rolle, ob die Kontrolle innerhalb der ersten 10 Minuten war oder nicht.

Denn dir war ja nicht klar, dass dein Fahrschein nicht gültig war, d. h. du hättest ohne die Kontrolle auch innerhalb der 10 Minuten keinen Fahrschein gekauft.

Anderenfalls hättest du zum Schaffner gesagt, Moment mal, ich bin noch nicht zum Buchen gekommen und mache das sofort. Du hast aber statt dessen deinen ungültigen Fahrschein vorgezeigt. Von dem du nicht wusstest dass er nicht gültig ist, klar, d. h. niemand kann dir wissentliches Schwarzfahren vorwerfen. Aber das ändert ja leider nichts.

D. h. es gibt zwei Punkte, wo Kulanz denkbar wäre. 1. Der Schaffner hätte dich darauf hinweisen können, Sie haben Glück, die 10 Minuten sind noch nicht vorbei, buchen Sie mal mit Ihrem Händi. Hat er nicht gemacht, und er musste es auch nicht.

2. Und du könntest jetzt nett darum bitten, indem du sagst es war ein Missverständnis, der ICE kam anstatt des Nahverkehrszuges, und du hattest niemals vor etwas zu erschleichen. Mit Glück kommt man dir entgegen.

Aber ein Recht darauf hattest und hast du eben leider nicht.


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