...aber auch keinen gleichlautenden. (Allgemeines Forum)

Proeter, Dienstag, 26.09.2023, 13:41 (vor 818 Tagen) @ musicus

Solange es nur um die Frage geht, ob die 10-Minuten-Regel für Reisende ohne Fahrschein, nicht aber für Reisende mit ungültigem Fahrschein gilt, bin ich vorerst noch auf der Seite des Fragestellers. M.E. dient die Regel insb. auch dazu, Reisenden, die versehentlich die Zugbindung verletzt haben, noch einen Ausweg anzubieten.

Exkurs:
Das ist sogar mir vor einigen Jahren schon einmal passiert, als am selben selben Bahnsteig in Düsseldorf zwei ICEs in wenigen Minuten Abstand nach München (einmal über Nürnberg, einmal über Stuttgart) fahren sollten - und der frühere (den ich nicht nehmen durfte) zudem einige Minuten Verspätung hatte. Da habe ich einfach geschlafen. Das war noch zu Zeiten des Bordverkaufs und der Zub erließ mir den Bordpreis und ich zahlte nur den Flexpreis zum Frankfurter Flughafen. Dies könnte heutzutage diskret geregelt werden, indem der Zub zum Kauf eines Flexpreises in der App auffordert.

Zurück zum Thema:
Es fehlen Details des Fragestellers, um abschließend zu bewerten.


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