und wo war das, wo fährt nur 1 ICE? (Allgemeines Forum)

Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:50 (vor 816 Tagen) @ JeDi

DU bist dafür verantwortlich, dass DU eine gültige Fahrkarte für den Zug hast, in dem du sitzt. Wenn das Prüfpersonal dir das erst mitteilen musst, ist das zu spät. Das ist in der Schweiz übrigens auch so. Alles andere ist Kulanz. Die kann freilich gewährt werden, muss sie aber nicht.

Kulanz ist ein dehnbarer Begriff. So steht es in den Beförderungsbedingungen. Zulässig ist hier nicht näher definiert, schliesst aber ein, dass jemand erst darauf hingewiesen werden muss, dass sein bestehender Fahrschein nicht gültig ist und er deshalb einen neuen kaufen muss.

Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig.


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