Ja! (Allgemeines Forum)

Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 14:26 (vor 817 Tagen) @ wachtberghöhle

Bin versehentlich mit einem in der App gekauften Verbundticket in einen ICE gestiegen, auf einer Strecke, auf der normalerweise nur Nahverkehr fährt. Weil der Regionalzug nicht losfuhr und die App den ICE als nächste (und wohl einzige FV-) Verbindung angezeigt hat. Fahrzeit 21min.


Wie kauft man "versehentlich" ein Verbundtickt für die gewünschte Strecke?

Nach meinem Verständnis schulde ich der DB nicht 60 EUR sondern 17,80 EUR (Kosten des FV-Tickets für die kurze Strecke)


Als Entgelt sind (mindestens) 60€ vorgesehen, nicht aber 17,80€

Auch kennen die von dir anerkannten und bekannten* Beförderungsbedingungen keinen "unwissentliochen falschen" Fahrschein:

3.8.1 Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 6 EVO
verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist oder
(ii) sich eine gültige Fahrkarte verschafft hat, diese jedoch bei einer Fahrkartenprüfung nicht
vorzeigen kann oder sie bei der Fahrkartenprüfung dem Prüfpersonal nicht aushändigt.**

* siehe: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=685754
** siehe: file:///C:/Users/flori/Downloads/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Sta...

In der Schweiz gibt es keine FV vs. NV-Tickets. Verkehrsverbund war es weil das die DB-App so vorgeschlagen hat. Die nächste Verbindung war dieser 1x am Tag fahrende ICE und nicht die ansonsten fahrenden Regionalzüge.

Ich glaube die Diskussion führt hier zu weit aber danke für den Hinweis auf 3.8.1, denn darunter steht eindeutig:

Abweichend von Nr. 3.8.1 (i) ist der Erwerb einer Fahrkarte als digitales Ticket gemäß Nr. 2.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) in einem
Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrtzeit des
Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator zulässig. Diese Möglichkeit besteht nicht bei Fahrten, für die zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof eine fahrplanmäßige Fahrtzeit
von weniger als 10 Minuten vorgesehen ist

D.h. ob und welches Ticket benutzt wird spielt erst nach 10 min eine Rolle. Die Fahrkartenkontrolle kann daher auch erst dann starten.


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