Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 16:38 (vor 818 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 26.09.2023, 16:40

Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.

Du darfst selbstverständlich dem Prüfpersonal mitteilen, dass du dir unsicher bist, ob deine Fahrkarte gültig ist, und du ggf. selbstverständlich bereit bist, eine Fahrkarte im Navigator zu erwerben.

Ebenso müsste jemand, der erst bei der Fahrkartenkontrolle feststellt, dass er ja gar keine Fahrkarte hat, dann acuh kundtun, grade in Begriff zu sein, eine zu kaufen.

In beiden Fällen muss kein aktiver Hinweis darauf erfolgen, dass ja ein Fahrkartenkauf per Navigator noch möglich sei. Sollte dieser erfolgen, hat dieser rein kundendienstliche Gründe.

Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat ersrtmal nichts mit dem AGG zu tun.

Erstmal ist alles rechtens, solange es nicht verboten ist. Eine Grundlage, warum das so nicht zulässig sein soll, konntest du bislang nicht liefern. Aus meiner Sicht gibt es hier auch keine Ungerechtigkeit: Wer eine Fahrkarte nach Abfahrt kaufen möchte, kann das unter bestimmten Bedingungen im DB Navigator tun. Wer das nicht - und vor allem nicht selbstständig - tut, hat das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen.

An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Wenn du einen Verstoß gegen geltendes Recht siehst, steht dir der Rechtsweg frei. Die Diskussion hier im Forum dreht sich m.E. im Kreis, da du auf alle Erklärungsversuche nicht reagierst und - nicht nur nach meinem Empfinden, sondern das zeigen ja auch die anderen Antworten - die Situation falsch einordnest.

--
Weg mit dem 4744!


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