Zum Abschluss... (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 26.09.2023, 18:00 (vor 816 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von VT642, Dienstag, 26.09.2023, 18:02

Nein ich war mir gar nicht unsicher, ich wusste es nicht einmal. Ernsthaft, wie können Sie davon ausgehen, dass jemand weiss, dass es eine im Navigator gekaufte Verbundfahrkarte für einen Zug auf derselben Verbindung nicht gilt? Ich kann gerne den Screenshot teilen, da steht nirgends, in welchen Zügen der Fahrschein gilt, sondern:

Jetzt mal ganz ehrlich: Deine Argumentation verliert sich immer weiter in die Richtung, dass du dich um jeden Preis vor dem EBE wehren möchtest. Dass Verbundfahrscheine im Fernverkehr nicht gelten, ist allgemein bekannt und wer hier im Forum seit 2017 registriert ist, weiß das erst recht.

Zu deinem Aspekt, dass es sich um dieselbe Verbindung handelt: Worauf möchtest du damit hinaus? Ein Nahverkehrsfahrschein erlaubt es auch, z.B. von Nürnberg nach Ingolstadt über die SFS mit dem RE zu fahren, während auf der gleichen Strecke für den ICE ein Fernverkehrsticket nötig ist. Das Argument "es ist aber die gleiche Verbindung" ist in keinster Weise plausibel und es sollte jedem einleuchten, dass für Fernverkehrszüge andere Fahrscheine als für solche des Nahverkehrs nötig sind. Nicht die Strecke, sondern das genutzte Produkt ist entscheidend.

Auf der genutzten Relation wird das Einzelticket für den NV im Navigator zudem als "VRN Einzel-Ticket" angeboten, auch das VRN Logo wird angezeigt. Es ist eindeutig, dass es sich um einen Verbundfahrschein handelt.


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