...aber auch keinen gleichlautenden. (Allgemeines Forum)

Arctocebus, Dienstag, 26.09.2023, 13:55 (vor 818 Tagen) @ Proeter

Welche Details fehlen dir?

Ich bin mit offensichtlich falschem Fahrschein im Fernverkehr unterwegs gewesen. Die Fahrtzeit betrug 15 min. Also hätte ich "schwarzfahren" können auf eigenes Risiko, denn nach 10min ist es auch laut Beförderungsbedingungen nicht möglich, ein Ticket zu erwerben.

Da die Kontrolle aber just nach Abfahrt, also innerhalb der 10min passiert ist müsste nach meiner Auffassung die DB jetzt rückwirkend statt pauschal 60 EUR den für das im Ticket angegebene Fahrtziel den gültigen FV-Tarif einfordern. Dass in meinem Fall dieser Fahrpreis bei 17,80 EUR liegt spielt ja keine Rolle, er hätte auch 80 EUR betragen können.

Wesentlich erscheint mir ja nur, keine Möglichkeit zum Kauf des FV-Tickets bekommen zu haben. Dass der Schaffner im Stress mich nicht darauf hinweist: geschenkt. Aber nachträglich würde ich schon erwarten, dass die DB ihre eigenen Beförderungsbedingungen kennt. Ansonsten fordere ich Folien an den Türen "Zutritt nur mit gültigem Fahrschein oder nur für 10min möglich"


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