...aber auch keinen gleichlautenden. (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.09.2023, 14:27 (vor 818 Tagen) @ Proeter

Exkurs:
Das ist sogar mir vor einigen Jahren schon einmal passiert, als am selben selben Bahnsteig in Düsseldorf zwei ICEs in wenigen Minuten Abstand nach München (einmal über Nürnberg, einmal über Stuttgart) fahren sollten - und der frühere (den ich nicht nehmen durfte) zudem einige Minuten Verspätung hatte. Da habe ich einfach geschlafen. Das war noch zu Zeiten des Bordverkaufs und der Zub erließ mir den Bordpreis und ich zahlte nur den Flexpreis zum Frankfurter Flughafen. Dies könnte heutzutage diskret geregelt werden, indem der Zub zum Kauf eines Flexpreises in der App auffordert.

Rein technisch wäre in dem Fall - zumindest wenn du kommentarlos den ungültigen Fahrschein vorgezeigt hast - auch das erhöhte Beförderungsentgelt fällig gewesen ("wenn der Reisende bei der Kontrolle der Fahrscheine unaufgefordert meldet" usw). Auch damals gabs schon einen Unterschied zwischen "Ich habe keine Fahrkarte und möchte eine kaufen" und "Ich zeige eine ungültige Fahrkarte vor" (weil letzteres als Versuch, damit durchhzukommen, ausgelegt werden kann).

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Weg mit dem 4744!


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