Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)

Proeter, Dienstag, 26.09.2023, 14:13 (vor 818 Tagen) @ Reservierungszettel

Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Das würde ja heißen, dass es besser ist OHNE Ticket in einen ICE zu steigen als mit einem unwissentlich falschen.


Eben, bei falschen (nicht gültigen) Tickets ist es auch unwissentlich Betrug, daher das EBE.

Man könnte jetzt darüber diskutieren inwieweit der Zugbegleiter dich auf das falsche Ticket Hinweist und dir die Chance zum nachkaufen einräumt, theoretisch ist das nunmal nicht nötig.

Das ist der Knackpunkt. Der Fall ist durchaus vergleichbar mit meinem, den oben unter "Exkurs" beschrieben habe. Es war in der Tat keine Absicht, dass ich den Nürnberger statt des Stuttgarter ICEs genommen hatte - beide fuhren nach Frankfurt. Mir wurde keine Betrugsabsicht unterstellt - der Zub prüfte nur schnell, ob nicht mein eigener ICE eine hinreichende Verspätung hätte, um mich zu befreien. War leider nicht so - also bot er mir den Flexpreis ohne Bordpreis an. Das war nach seiner Auskunft das maximal mögliche Entgegenkommen.

M.E. hätte es beim Fragesteller auch so laufen können - insb. wenn noch nachweisbar ist, dass er ursprünglich geplante Zug nicht losgefahren ist. Aber vmtl. habt ihr Recht damit, dass das Kulanz wäre


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