Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 26.09.2023, 16:34 (vor 820 Tagen) @ Arctocebus

Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.

Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?


Wer mit falschem Ticket einsteigt, kann das auch. Aber halt nicht mehr, nachdem das Prüfpersonal sein Ticket für ungültig erklärt hat. Das ist der große Unterschied, wie dir auch schon mehrfach erklärt wurde.


Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.

Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.

Du kennst dich doch aus: Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das verboten sein? Das AGG kennt den Tatbestand jedenfalls nicht.


Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat erstmal nichts mit dem AGG zu tun.

Du scheinst dich da ja auszukennen,
also auf eine Klage ankommen lassen,
wir sind gespannt.
Ich frage mich nur, warum dann hier gefragt wird, wenn man es sowieso besser weiß.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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