Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)

max-next, Dienstag, 26.09.2023, 16:34 (vor 817 Tagen) @ Arctocebus

Wer ohne Ticket einsteigt kann ohne Angabe von Gründen bis 10min nach tatsächlicher Abfahrt nachlösen.

Wer (unwissentlich) mit falschem Ticket einsteigt kann das nicht sondern bekommt Betrugsabsicht unterstellt?


Wer mit falschem Ticket einsteigt, kann das auch. Aber halt nicht mehr, nachdem das Prüfpersonal sein Ticket für ungültig erklärt hat. Das ist der große Unterschied, wie dir auch schon mehrfach erklärt wurde.


Wenn jedoch erst das Prüfpersonal den Fehler feststellt, es aber dann zu spät ist, den Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu heilen, dann würden die "Zulässigkeit, die 10-Minuten-Regelung in Anspruch zu nehmen" automatisch alle ausschliessen/ diskriminieren, die mit falschem Fahrschein reisen.

Nein, man muss sich bewusst sein, dass man durch Zeigen des falschen Fahrscheins ohne begleitende Erklärung oder Äußerung von "Ich kaufe mir noch ein Ticket innerhalb der 10 Minuten-Regelung" schlicht Betrug ist oder wie Betrug wirkt.

Das wäre ein unbegründeter Diskriminierungstatbestand.

Du kennst dich doch aus: Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das verboten sein? Das AGG kennt den Tatbestand jedenfalls nicht.


Diskriminierung als Unterscheidungs- und Trennungsmerkmal kann rechtens sein, das hat ersrtmal nichts mit dem AGG zu tun.

Das verstehe ich überhaupt nicht. Nur weil es nicht so ist wie man sich das wünscht, ist es noch lange nicht Diskriminierung. Oder möchtest du sagen, dass man Fahrgäste mit Fahrschein genauso behandeln muss wie Fahrgäste ohne/mit falschem?


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