Chur - Karlsruhe, Karlsruhe - Stuttgart -NBS-St. Margrethen (Reiseberichte)

Twindexx, St. Gallen (CH), Dienstag, 09.05.2023, 21:25 (vor 1050 Tagen) @ Bahnfan
bearbeitet von Twindexx, Dienstag, 09.05.2023, 21:26

Hoi,

Unser EC fuhr stand um 17.14 in St. Margrethen und bekam keine Vorfahrt vor dem IR 13.

Der Entscheid wird auf Basis der von den Partnerbahnen gelieferten Daten getroffen. Diese Daten sind oft eher schlecht als Recht. Die SBB eigenen Daten gibts ja erst ab dem ersten SBB Achszähler in der Einfahrt des Bhf St. Margrethen. Wenn die Prognose dann über +5 geht, wird dem IR 13 die Fahrstrasse gestellt. Und einmal eingestellt ist eingestellt, dann ist die Sache gelaufen. Fahrstrassen zurücknehmen erfordert erstmal telefonische Absprache mit dem Lokführer und danach kann zwei Minuten lang für überhaupt keinen Zug eine Fahrstrasse eingestellt werden (was in Deutschland nicht der Fall ist und schon für einige Unfälle sorgte, unter anderem eine Entgleisung eines ICE ab Basel Bad Bf Richtung Basel SBB).

In Memmingen fuhr der EC auch pünktlich ab, vor Hergatz auf dem Einspurabschnitt musste er 2 bis 3 Minuten warten auf den verspäteten EC ab Zürich. In Lindau fuhr er diese 2 bis 3 Minuten zu spät ab, die restliche Verspätung von 2 Minuten fuhr er zwischen Lindau und St. Margrethen ein.
Also das Problem ist nicht die Fahrzeit im zwischen Lindau und Buchloe, sondern die fehlenden Kreuzungsmöglichkeiten.

Das Problem ist genauso die Fahrzeit. Den genannten Fall hätte auch eine drei Minuten längere Fahrzeit, also zusätzliche Fahrzeitreserven, kompensiert.

Von Schweizer Seite wird derzeit das Fahrplankonzept nach 2035 vorangetrieben. Da sind zum einen Doppelspurabschnitte dabei, welche die Schweiz auch im Allgäu finanzieren würde, und auch Fahrzeitverlängerungen aufgrund der Tatsache, dass künftig Doppelstocktriebzüge mit mehr Kapazität eingesetzt werden sollen, die dann zwar spurtstark sind, aber auch nicht bogenschnell fahren können.

Betreffend der ICE Streichungen bin ich nicht einverstanden. Es wurden nur die ICE auf dem Ast nach Zürich - Chur reduziert (sehr zu meinem Ärger!). Auf dem Berner Ast fahren die ICE wie bisher.

Es wurde das gemacht, was mit den wenigsten Streichungen möglichst viel bewirkt. In Zürich HB gibt es die Möglichkeiten, mit Wenden auf Gegenzüge direkt ICE zu sparen. Das ist in Bern nicht der Fall; zum einen, da dort weniger ICE fahren und zum anderen weil da die Gleiskapazität wegen des Umbaus etwas knapp ist und eine Zugsbrechung eben ein Gleis mehr benötigt.

Wieso sollen die ICE auf dem anderen Ast so viel pünktlicher fahren, da diese ab Fulda die selbe Strecke fahren bis Basel SBB? Darauf habe ich bis heute keine logische Erklärung?

Das hat ja auch niemand behauptet. Die Komposition des ICE 71 sollte für beide Äste als Dispozug verfügbar sein.

Wieso wurde der fast immer pünktliche ICE 72, Abfahrt 10.37 in Chur gestrichen? Hier gab es praktisch nie Verspätung, der Zug kam nur von Basel SBB her? Basel ab 7.06, Chur an 9.22.

Weil dieser ICE bis zur Ankunft des ICE 71 in Basel den Reserve-ICE dort spielen muss. Dieser ICE steht sich bis irgendwann um 12.45 Uhr in Basel Bad Bf die Räder platt. Oder die DB hat wieder ICE-Mangel und dann nimmt sie nachher den ICE 71 kurzgewendet auf den ICE 72 und dann fehlt den ganzen Tag in Basel der eigentlich vereinbarte Reserve-ICE.

Der Kanton Graubünden ist nicht zufrieden mit der jetzigen Situation. Ich habe dort auch nachgefragt. Ab Fahrplan 2024 sollten die ursprünglichen ICE wieder bis resp. ab Chur verkehren, ICE 72, ICE 71 und ICE 75.

Ich weiss sehr gut, was der Kanton Graubünden davon hält, kenn die Leute dort ja persönlich. Der Austausch zwischen SBB und Kanton Graubünden ist sehr gut, es herrscht ein gutes Verhältnis in der Zusammenarbeit.

Die Aufhebung des Ersatzkonzepts hängt einzig von der DB ab. Bisher ist nicht klar, wann dies endet. Provisorisch ist das Ersatzkonzept erstmal auch für nächstes Jahr geplant, wobei die Riedbahnsperre ab 16. Juli 2024 bis Fahrplanwechsel Dezember 2024 nochmals zu erheblichen Anpassungen führen wird.

Dass die Züge aus DE letzten Sommer so viel unpünktlicher kamen haben wir auch dem 9 Euro Ticket zu verdanken.

Nein, daran lag es nicht. Die Zustände waren bereits schon im Mai 2022 nicht mehr tragbar und da galt noch kein 9€-Ticket; dieses galt nur Juni bis August 2022. Es waren dann auch die Auswertungen des Mai 2022, wo zum aktuellen Ersatzfahrplan führten. Das 9€-Ticket hatte also nicht den geringsten Einfluss. Und nachdem das 9€-Ticket wieder vorbei war, wurde es ja auch nicht besser.

Ich ärger mich über den Nicht Ausbau am Walensee auf Doppelspur inkl. Geschwindigkeitserhöhung auf diesem Abschnitt Mühlehorn - Murg, welcher schon 1968 als Engstelle aufgelistet war, bei Bahn 2000 versprochen wurde und nie gebaut wurde. Die Ostschweiz wird wieder einmal auf die lange Bank geschoben.

Nein, das ist nicht so. Bezüglich der Ausbauwünsche koordinieren sich alle Ostschweizer Kantone, um dann in Bern mit einer Stimme aufzutreten. Bei Mühlehorn ist es so, dass der Kanton Glarus ein Gegner dieses Ausbaus ist, weil dann der Bahnhalt wegfiele. Die vom Kanton Graubünden gewünschten Fahrzeiten lassen sich auch anders erzielen und damit im Einklang mit dem Kanton Glarus. So einigt man sich eben erstmal untereinander und dann geht der Kanton Graubünden auch nicht von sich aus mit diesem Ausbauwunsch nach Bern. Denn das wäre ja dann wieder ein in den Rücken fallen des Partnerkantons in derselben Planungsregion.

Also im Klartext steht auch für den Kanton Graubünden der Ausbau Mühlehorn derzeit nicht auf der Prioritätenliste. Das wird sich erst ändern, wenn die Streckenkapazität diesen Ausbau nötig macht. Allerdings sind auch die geplanten Zugzahlen im Horizont 2035 mit diesem kurzen Einspurabschnitt kein Problem, weshalb die Notwendigkeit auch nicht gegeben ist.

Die Ostschweiz wird auch nicht auf die lange Bank geschoben. Wir bekommen derzeit recht viel, alle Ausbauten vom Bund bezahlt:
- Halbstundentakt in weiten Teilen des RhB-Netzes
- Doppelspurabschnitte im St. Galler Rheintal und integraler IR-Halbstundentakt 06.00-21.00 Uhr St. Gallen-Sargans ab Dezember 2024
- Mittels Güterzugüberholgleise ab Dezember 2025 Kapazität zur Einführung des integralen Halbstundentakts des IC 3 Zürich-Chur 06.00-20.00 Uhr
- Überholgleis Siebnen-Wangen zur Wiedereinführung der S-Bahnhalte Schübelbach-Buttikon und Reichenburg
- integraler Halbstundentakt bis Linthal mittels neuer Kreuzungsstation und Blocksignale
- Ausbauten Ostkopf Bhf St. Gallen für Viertelstundentakt S-Bahn St. Gallen-Wittenbach ab 2030
- Durchgehende Doppelspur Rorschach für optimierte Anschlüsse in St. Gallen an die Fernverkehrszüge nach Eröffnung des Brüttenertunnels im Dezember 2035
- Sowieso der Brüttenertunnel für Vollknoten St. Gallen und zusätzliche Fernzüge nach Frauenfeld
- Ausbauten in Weinfelden und Kreuzlingen für halbstündliche Schnellzüge nach Konstanz
- Doppelspur Jestetten-Lottstetten-Grenze D/CH für integralen S9-Halbstundentakt bis Schaffhausen
- Ausbaustudie Fahrzeitverkürzung Winterthur-St. Gallen für Vollknoten St. Gallen ohne Wankkompensation
- Ausbaustudie stündliche EC Zürich-München, ebenfalls ohne bisher geplanten Wako-Einsatz
- Ausbauten im Netz der Appenzeller Bahnen zur Einbindung in den Vollknoten St. Gallen
- Studie Geschwindigkeitserhöhung Sargans - Walenstadt und Bilten - Siebnen-Wangen für bessere Anschlüsse in Sargans, Landquart und Chur.

Die Ostschweizer Kantone Graubünden, Glarus, St. Gallen, beide Appenzell, Thurgau und Schaffhausen waren in den letzten Jahren mit dem Durchbringen ihrer untereinander abgestimmter und damit im Einklang eingebrachten Wünsche sehr erfolgreich in Bern. Leider wird es zum Teil noch einige Jahre dauern, bis man alle Früchte davon wird ernten können.

Auch in den weiteren Ausbauprogrammen ist davon nichts enthalten, nur andere aus meiner Sicht viel weniger wichtige Strecken wie die Waldenburgerbahn werden für Millionen umgebaut oder irgendwelche Provinzbahnhöfe in Graubünden umgebaut wo pro Stunde ein Zug hält und im Schnitt 1 bis 2 Personen pro Zug einsteigen. Ich verstehe die Prioritätensetzung einfach nicht mehr und kann nur noch den Kopf schütteln.

Die Erfüllung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) muss eine sehr hohe Priorität geniessen. Das wurde per Volkssabtimmung beschlossen und steht auch klar im Gesetz. Da gibts schlicht keine zwei Meinungen. Man ist mit den BehiG-Anpassungen auch arg im Verzug

Die Waldenburgerbahn kann ebenfalls in diesem Lichte gesehen werden, ganz abgesehen davon, dass man sowieso Unterhalt machen muss. Bei der Waldenburgerbahn hat man nun einfach gewartet, bis alles ersetzt werden musste. Das ergibt neu die Möglichkeit, dass günstigere Meterspurzüge eingesetzt werden können statt teurere Extraanfertigungen.

Unterhalt und Anpassungen ans BehiG sind zudem Leistungsvereinbarung und nicht Ausbau. Natürlich wird gern auch beides kombiniert, wenn man sowieso mal an einem Ort baut. Je nach Umfang wird dann entweder auch der Unterhalt und BehiG-Anpassung als Ausbau bezahlt oder der Ausbau wird als Leistungsvereinbaruung bezahlt. Unter dem Strich ist das egal, da alles letztlich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) bezahlt wird.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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