Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 26.05.2022, 18:25 (vor 1385 Tagen) @ JanZ

Normalerweise da, wo du die ursprüngliche Fahrkarte gekauft hast.

Seit wann das denn? Für die Erstattung von notwendigen Aufwändungen im Rahmen der Hilfeleistung ist stets das EVU zuständig, bei dem du gestrandet bist. Selbst wenn das mit der Ursache nichts zu tun hat.

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Weg mit dem 4744!


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