Erstattung ICE-Kosten (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 15:36 (vor 1413 Tagen) @ Arminius

Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.


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