Keine Fahrgastrechte bei 9€-Ticket (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 28.04.2022, 12:02 (vor 723 Tagen) @ JanZ

Das dürfte das Entscheidende sein. Ansonsten gibt es eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr in den Fahrgastrechten meines Wissens nicht.

Was ein erheblich ermäßigtest Ticket ist, muß doch im Tarif klar festgehalten werden? Das sehe ich hier also noch nicht geklärt.
Prinzipiell würde ich erstmal die gleichen Fahrgastrechte wie bei anderen Zeitkarten sehen. In der Praxis werden Entschädigungszahlungen aber an der Auszahlungsgrenze scheitern. Geld gibt es wegen Verspätung also keins.
Was die Hilfeleistungen angeht, also alternatives Verkehrsmittel, Hotel,...: das gilt ja selbst bei erheblich ermäßigten Tickets nach meinem Wissen, da eben niemand "im Regen" stehen gelassen werden darf. Platz also z.B: der letzte Anschluß am Tag, dann gibts halt Taxi oder Hotel, auch wenn das teurer als 9 Euro wird.

Was 1. Klasse angeht: das TIcket selbst wird als 2. Klasse ausgestellt. Wer bereits eine Zeitkarte 1. Klasse hat darf diese im Geltungsbereich der Zeitkarte auch weiter in der 1. Klasse nutzen, auch wenn der Preis auf 9 Euro reduziert wird. Außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs aber nur in der 2. Klasse. Von der Möglichkeit Aufpreise zu kaufen war bisher noch keine Rede, das ist vermutlich wieder Sache der einzelnen Verbünde.

Und dass die (Bahn)Welt durch das Ticket untergehen wird bezweifel ich immer noch stark, erstrecht unter der Woche bei den Pendler wird sich in meinen Augen kaum was ändern, und wenn doch spätestens nach einem Monat erledigt haben. Wer wegen hoher Spritpreise umsteigen will, der kann das auch mit den regulären Tarifen schon tun und sparen.


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