mmhmm (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Dienstag, 25.08.2020, 15:59 (vor 2033 Tagen) @ ICE619

Wenn das Beförderungsunternehmen der Ansicht ist, dass es die Verspätung aufholt, hat es dies in die mitgeteilte Verspätungsprognose einfließen zu lassen, denn dann würde die bestimmte Verspätung schon nicht prognostiziert. Die veröffentlichte Verspätung dient als Untergrenze der zu erwartenden Verspätung, so verlangt es die Auslegung der VO 1371/2007, in den BB Personenverkehr steht dies sogar explizit.


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