Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 26.09.2019, 22:14 (vor 2370 Tagen) @ Hansjörg

- Gibt es bei Fahrtabbruch eine Entschädigung für die Verspätung am Abbruchbahnhof?


Das ist eine gute Frage. Ich würde sagen nein. Ich habe noch nie eine Fahrt unterwegs abgebrochen. Was wird da überhaupt erstattet?

Grundsätzlich der ungenutzte Anteil der FK, wobei der nur bei Flexpreisen nachvollziehbar berechnet wird. Bei SparPreisen wird der Anteil wohl ähnlich ausgewürfelt wie bei der "Inlandsstrecke" für Sparpreise Europa.

Soweit ich weiß gibt es die Entschädigung für evtl. Verspätung zumindest teilweise auch bei Fahrtabbruch, liegt evtl auch am Sachbearbeiter. Also so ähnlich wie wenn ich private Fahrtkosten geltend machen, auch da ist es mal so und mal so mit der Verspätungsentschädigung.


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