Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 26.09.2019, 08:58 (vor 2373 Tagen) @ Frecciarossa

Und welche planmäßige Ankunftszeit liegt dann dem Beförderungsvertrag zugrunde, wenn es nicht die zwischen Kunde und EVU bei Vertragsschluss verabredete sein soll?


Die, die im Fahrplan steht.

Und der Vertragsschluss stützt sich nun auf welche Zeiten?

pst, kleiner Tipp: "fahrplanbasiert"


Aus der Nummer kommt der TO so ohne weiteres nicht mehr heraus...


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