Also Flexpreis in Sichtweise des SC-FGR nicht "flex". (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 26.09.2019, 19:20 (vor 2367 Tagen) @ martarosenberg

Das SC FGR hält die Angaben unter Reiseverbindung durchaus für verbindlich im Bezug auf die FGR-Beurteilung.


Also Flexpreis in Sichtweise des SC-FGR nicht "flex", wenn man Fahrgastrechte geltend machen will.

Das sollte wirklich mal eskaliert werden.

Bei Flextickets in der Regel unproblematisch.

Allerdings bei SP/SSP mit aufgehobener Zugbindung sowie im zugungebundenen Auslandsanteil von (Super)Sparpreisen Europa meint die DB eben dass die aufgedruckte Verbindung maßgebend ist für die Bemessung einer Verspätungsentschädigung - meine Rechtsansicht weicht aber davon ab :-)


Hat jemand Erfahrungen wie das SC reagiert, wenn man innerdeutsche (S)SP hat und da im NV-Abschnitt andere Züge nutzt und dabei Verspätungen kassiert?


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