Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Donnerstag, 26.09.2019, 15:33 (vor 2376 Tagen) @ mmandl

Der Fall ist richtigerweise wie folgt zu lösen: Der Fahrgast kann wegen des Abbruchs der Fahrt eine Erstattung für den Abschnitt Duisburg-Mühlheim verlangen. Dies bewirkt einen Teilrücktritt vom Beförderungsvertrag, sodass nur noch die Beförderung bis Duisburg geschuldet war. Daher kann der Fahrgast weiterhin eine anteilige Erstattung iHv 25 % des verbliebenen Fahrpreise München-Duisburg verlangen.

Das wäre in der Tat die logischste und gerechteste Lösung.


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