Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Donnerstag, 26.09.2019, 09:47 (vor 2369 Tagen) @ musicus

Und welche planmäßige Ankunftszeit liegt dann dem Beförderungsvertrag zugrunde, wenn es nicht die zwischen Kunde und EVU bei Vertragsschluss verabredete sein soll?


Die, die im Fahrplan steht.


Und der Vertragsschluss stützt sich nun auf welche Zeiten?

Die frühestmögliche Ankunft bei Einhaltung der Zugbindung ist im vorliegenden Fall um 20:52. Das ist die fahrplanmäßige Ankunft. Der Fahrgast hat jedes Recht, diese Verbindung zu wählen, egal welche Verbindung auf der Fahrkarte abgedruckt ist.

pst, kleiner Tipp: "fahrplanbasiert"

Flexpreise werden auch fahrplanbasiert verkauft. Trotzdem kommt kein Trottel auf die Idee, dass ein Flexpreis beim Vertragsschluss bereits eine vereinbarte Ankunftszeit hätte.

Aus der Nummer kommt der TO so ohne weiteres nicht mehr heraus...

Sehr leicht sogar. Einspruch und fertig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum