Gesamtfahrplan zu Vertragsabschluss? (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 26.09.2019, 15:50 (vor 2369 Tagen) @ Frecciarossa

Für Züge, die in der aufgedruckten Reiseverbindung ausgedruckt sind, verdrängen diese allerdings den Gesamtfahrplan.


Wie bitte?

Irgendwie muss man ja auch dem Gedanken, dass individuelle Abmachungen AGB verdrängen, gerecht werden. Man kann dem Fahrgast ja schlecht vermitteln, dass die aufgedruckte Verbindung oder die sonst dem Fahrgast bei Vertragsschluss mitgeteilten Fahrzeiten unbedeutend sind.

Zur Klarstellung: Dies hat nur dann Bedeutung, wenn sich der Fahrgast im Falle eines Wahlrechts zB für den aufgedruckten RE 3006 entscheidet. Steht im Fahrplan, dass dieser um 10.05 Uhr abfährt, auf der Fahrkarte hingegen 10.09 Uhr gelten für den Fahrgast die 10.09, sodass die Situation, dass der Fahrgast um 10.07 am Bahnsteig erscheint und der Zug bereits abgefahren ist, eine Verfrühung darstellt. Diese ist wie ein Zugausfall zu behandeln (Pohar, Rechtsbeziehungen). Entscheidet sich der Fahrgast hingegen für den späteren Takt, gelten die im Fahrplan angegebenen 11.05.


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