Zu knappe Mindestumsteigezeiten (Fahrkarten und Angebote)

Altmann, Donnerstag, 26.09.2019, 09:34 (vor 2377 Tagen) @ Altmann

P.S.: Mir geht ´s jetzt ja weniger um Entschädigung bei Verspätungen. Sondern primär mal darum, ob das "Sparschiene"-Ticket überhaupt für die Weiterbeförderung gilt, wenn die offizielle Mindestumsteigezeit gegeben ist, man aber den Anschlusszug trotzdem nur von hinten sieht.

Ja, in der Praxis wird man (zumindest in Österreich) kulant sein. Aber das dann einem (z.B. ungarischen) Zub zu erklären, wird schon schwieriger.

Und es wäre halt schön, wenn man nicht auf Kulanz angewiesen wäre, sondern es dafür nen Rechtsanspruch gibt (wenn man ne Umsteigezeit von z.B. 30 Minuten einplant, sollte man nen Rechtsanspruch auf mind. 10 Minuten Umsteigezeit haben, so als Beispiel - widrigenfalls ist die Zugbindung aufgehoben).


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