Fahrgastrechte bei sinnlos verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

Norddeich, Mittwoch, 25.09.2019, 20:56 (vor 2370 Tagen) @ agw

Bei Sparpreisen sind doch Streckenabschnitte im FV-Nachlauf ohne Zugbindung wie die Buchung eines Flexpreises.
Man muss halt irgendwas buchen, damit man eine Fahrkarte bekommt, aber nehmen kann man doch, was man will.

Korrekt. Bei NTA-Fahrkarten ist aus der Fahrkarte nicht ersichtlich, welche NV-Verbindung ausgewählt wurde, bei OnlineTickets halt schon.

Manchmal buche ich auch z.B. den letzten S-Bahn-Abschnitt mit viel Aufenthalt, weil das vielleicht die letzte günstige Verbindung nach hause ist, und ich mich daran erinnern will, aber ich kann genauso gut die nächste S-Bahn nehmen und dann FGR geltend machen, wenn ich dann laut Kursbuch/Fahrplan >60 Minuten Verspätung hab.

Ich lasse mir bei OnlineTickets immer den nächsten NV-Zug in der "Reiseverbindung" eintragen, weil ich keine Lust auf unnötige Diskussionen am Schalter habe und insbesondere gerne die 20-Prozent-mehr-Gutscheine nehme, die mir wohl verweigert würden, wenn der Mensch am Schalter sich nicht sicher ist, ob tatsächlich ein Anspruch auf FGR besteht oder nicht.


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