Fahrgastrechte bei sinnlos verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 26.09.2019, 14:43 (vor 2368 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von brandenburger, Donnerstag, 26.09.2019, 14:46

Lohnt sich hier ein Einspruch? Es geht hier immerhin um knapp 30€.


Andere Sichtweise: Die 30 Euro sind das Lehrgeld für die nicht gerade kluge Idee, einen vollkommen unnötigen Aufenthalt in Duisburg einzubauen. Für mich stellt sich die Sachlage so dar, dass du für die Situation verantwortlich bist und daher das Geld aus eigener Tasche zahlen solltest, wenn die DB sich nicht aus Kulanz überreden läßt.

Hallo,

das sehe ich nicht so. Da es für den SEV offensichtlich keine Zugbindung gab, war die Auswahl eines bestimmten SEV-Busses unverbindlich und damit auch kein Vertragsbestandteil.

Ich denke schon, dass da über die Schlichtungsstelle was geht, dafür ist sie ja da.

Ich finde, Lehrgeld für die nicht gerade kluge Idee ist auch eine unangemesene Formulierung. Fahrgastentschädigung muss es für kluge und weniger kluge Leute geben. Es ist schon schlimm genug, dass man ohne Verrenkungen viele preiswerte Tickets nicht findet.


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