Fahrgastrechte bei sinnlos verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Mittwoch, 25.09.2019, 20:48 (vor 2370 Tagen) @ Norddeich

Lohnt sich hier ein Einspruch? Es geht hier immerhin um knapp 30€.


Andere Sichtweise: Die 30 Euro sind das Lehrgeld für die nicht gerade kluge Idee, einen vollkommen unnötigen Aufenthalt in Duisburg einzubauen. Für mich stellt sich die Sachlage so dar, dass du für die Situation verantwortlich bist und daher das Geld aus eigener Tasche zahlen solltest, wenn die DB sich nicht aus Kulanz überreden läßt.

Bei Sparpreisen sind doch Streckenabschnitte im FV-Nachlauf ohne Zugbindung wie die Buchung eines Flexpreises.
Man muss halt irgendwas buchen, damit man eine Fahrkarte bekommt, aber nehmen kann man doch, was man will.

Manchmal buche ich auch z.B. den letzten S-Bahn-Abschnitt mit viel Aufenthalt, weil das vielleicht die letzte günstige Verbindung nach hause ist, und ich mich daran erinnern will, aber ich kann genauso gut die nächste S-Bahn nehmen und dann FGR geltend machen, wenn ich dann laut Kursbuch/Fahrplan >60 Minuten Verspätung hab.

Bei Sparpreisen brauch ich ja (meistens) nicht mal den angegebenen NV-Halt ansteuern, wenn es noch (völlig) andere, gleichgestellte Bahnhöfe in der Zielstadt gibt und kann dort hin auch FGR geltend machen, falls erlebt. Das hat wenig mit dem Beispiel zu tun, aber viel damit, dass man in der Lage sein sollte Reiseverbindung von Fahrkarte zu unterscheiden und Fahrkarten lesen zu können.

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