Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 25.09.2019, 19:50 (vor 2370 Tagen) @ Mike65

Nun behauptet die Bahn, dass sie den Zielbahnhof innerhalb von 60 Minuten nach der auf dem Ticket angegebenen Ankunftszeit hätte erreichen können, wäre sie in Duisburg unmittelbar in den nächsten SEV-Bus gestiegen.

Stimmt ja. Oder?

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Ausprobieren und die Argumentation bei der DB vorbringen, ggf. funktioniert das aus Kulanz. Einen klaren Rechtsanspruch würde ich allerdings nicht sehen.


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