Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Mittwoch, 25.09.2019, 11:34 (vor 2376 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Hansjörg, Mittwoch, 25.09.2019, 11:35

Nun behauptet die Bahn, dass sie den Zielbahnhof innerhalb von 60 Minuten nach der auf dem Ticket angegebenen Ankunftszeit hätte erreichen können, wäre sie in Duisburg unmittelbar in den nächsten SEV-Bus gestiegen. Allerdings wäre dann die Umsteigezeit entsprechend kürzer gewesen, was wir ja in der Buchung explizit vermeiden wollten. Hätten wir die empfohlenene Verbindung mit 8' Umsteigezeit gebucht, wäre sie definitiv nicht mehr innerhalb einer Stunde am Ziel gewesen.

Lohnt sich hier ein Einspruch? Es geht hier immerhin um knapp 30€.

Es geht tatsächlich rein um die Verspätung am Zielort. Alles vorher ist komplett irrelevant. Du kannst Dich nicht auf beliebig große Umsteigezeiten berufen. Das würde ein ganz neues Feld öffnen.


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