Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Mittwoch, 25.09.2019, 22:18 (vor 2370 Tagen) @ bahnfahrerofr.

... angegeben, und auf dieser eine ca. 70-minütige Verspätung erlitten habe. Das SC berief sich darauf, dass meine gebucht und abgedruckte Verbindung ja funktioniert hätte. Einspruch blieb erfolglos.

Ich habe schon ca. 5 solcher Fälle im Inland gehabt wo durch Sonderregelungen die Zugbindung (es waren immer Sparpreise) aufgehoben war. Da die Ursprungsverbindung aber geklappt hätte gab es auf meiner selbst gewählten Alternative (mit Verspätung) keine Erstattung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum