Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Donnerstag, 26.09.2019, 10:39 (vor 2367 Tagen) @ musicus

Die frühestmögliche Ankunft bei Einhaltung der Zugbindung ist im vorliegenden Fall um 20:52. Das ist die fahrplanmäßige Ankunft. Der Fahrgast hat jedes Recht, diese Verbindung zu wählen, egal welche Verbindung auf der Fahrkarte abgedruckt ist.

Die konkreten Zeiten hat der TO nicht dargelegt, so dass ich mich bei meiner Bewertung auf die gemachten Angaben samt deren Korrektheit verlassen musste.

Ganz allgemein ist die Referenzierung auf eine „vertraglich vereinbarte Ankunftszeit“ auf Basis einer auf der Fahrkarte abgedruckten Reiseverbindung unzulässig, wenn die Ankunft nicht der Zugbindung unterliegt.

pst, kleiner Tipp: "fahrplanbasiert"

Flexpreise werden auch fahrplanbasiert verkauft. Trotzdem kommt kein Trottel auf die Idee, dass ein Flexpreis beim Vertragsschluss bereits eine vereinbarte Ankunftszeit hätte.

Ich dachte, die Rede wie auch der Anlassfall sei über Sparpreise gewesen. Und ich dachte, dass kein Trottel auf die Idee käme, Flex- und Sparpreise seien identisch zu behandeln.

Die Analogie zum Flexpreis ist die freie Wählbarkeit einer Verbindung in Abschnitten ohne Zugbindung. Genauso wie beim Flexpreis ist – wenn die Zugbindung nicht die Ankunft am Zielbahnhof umfasst – daher eine auf der Fahrkarte angegebene Verbindung belanglos und konstituiert keine „vertraglich vereinbarte Ankunftszeit“. Genauso wie beim Flexpreis trotz fahrplanbasiertem Verkauf.


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