Fahrgastrechte bei verlängerter Umsteigezeit (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 25.09.2019, 21:49 (vor 2377 Tagen) @ Frecciarossa

Einmal bitte aufschlauen. Kennst Du das Ticket?


Da für den SEV keine Zugbindung besteht, ist die Ankunftszeit lediglich in der Reiseverbindung angegeben und völlig unverbindlich.

Das SC FGR hält die Angaben unter Reiseverbindung durchaus für verbindlich im Bezug auf die FGR-Beurteilung.

Ich hatte letztes Jahr einen Fall bei einem Sparpreis Europa, wo ich im Zug-ungebundenen Teil im Ausland (konkret: CZ/SK) eine andere Verbindung genommen habe, als angegeben, und auf dieser eine ca. 70-minütige Verspätung erlitten habe. Das SC berief sich darauf, dass meine gebucht und abgedruckte Verbindung ja funktioniert hätte. Einspruch blieb erfolglos.

EBA etc. ersparte ich mir damals, da mir hier im Forum mitgeteilt wurde, dass die Fahrkarte für die tatsächlich genutzte Verbindung ungültig gewesen wäre (tschechische SuperCity Reservierung mit dt. Fahrkarte sei nicht kombinierbar). Wäre das nicht gewesen, hätte ich es wohl schon mal drauf ankommen lassen.


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