Danke. Und grundfalsche Informationspolitik. (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 09.10.2016, 16:02 (vor 3465 Tagen) @ GibmirZucker

. Und ganz konkret: Was mache ich bei einer Fahrkarte mit Zugbindung, wenn ich es nicht mehr schaffe, 5 Sekunden von Planabfahrt einzusteigen? Im Prinzip wäre ja Zugbindung aufgehoben und erst noch Entschädigung für die verspätete Ankunft.

dann weiß aber nach das DU rechtzeitig da warst, sonst ist es dein Verschulden, bei Umsteigen dann die DB, wenn es weniger als die Mindestumsteigezeit Zeit war.


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