Und was ist mit Flugreisenden? (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 09.10.2016, 12:36 (vor 3466 Tagen) @ guru61

Denn die Eisenbahn fährt für die Fahrgäste, die übrigens auch Deinen Lohn zahlen und nicht für das Lokpersonal. Also sollten diese Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Mann kann es drehen und Wenden wie man will: Wenn man mit der Abfahrt auf Zeigersprung beginnen will, dann missachtet man die Bedürfnissse des zahlenden Fahrgastes. DEN interessiert nämlich nur die letzte Zeit, in der er einsteigen kann. Und wenn im Fahrplan ..43 Abfahrtszeit steht, dann will er nicht ..42:45 vor der geschlossenen Türe stehen und dann dem Zug nachwinken.

Deiner Argumentation nach müsste dann auch jeder Fluggast die Erwartungshaltung haben, 2 Minuten vor der offiziellen Abflugzeit noch das Flugzeug betreten zu dürfen. Dies ist aber selbstverständlich nicht der Fall.
Jedes Verkehrsmittel benötigt eine Abfertigungszeit vor der tatsächlichen Abfahrt, und die ist bei der Bahn vernachlässigbar gering. In Frankreich hat man auch nicht die von dir beschriebene Erwartungshaltung, hier wird spätestens 1 Minute vor Planabfahrt geschlüsselt.
Weiteres Beispiel: Wenn ein Stadtbus an drei aufeinander folgenden Haltestellen keine Aus- und Einsteiger hat, aber trotzdem immer anhalten und bis zum Zeigersprung warten müsste, wäre er ein ziemliches Verkehrshindernis. Deshalb sollte ich als Fahrgast mind. 2 Minuten vor Planabfahrt an der Haltestelle stehen, wenn nicht kann es halt sein dass ich Pech habe.

Ich rede jetzt vom Normalfall, nicht von extrem knappen Anschlüssen aufgrund von Verspätungen.

Gruß, Ludo


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