Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-) (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 04.10.2016, 19:46 (vor 3519 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von musicus, Dienstag, 04.10.2016, 19:50

Wir hatte ja schon herausgearbeitet, dass sie von untergeordneter rechtlicher Bedeutung sind, denn, zunächst gilt was im geschlossenen Vertrag steht.

Der geschlossene Vertrag ist aber kein Beförderungsvertrag - sieh es ein! Es ist ein Kaufvertrag über einen bei LIDL zu erwerbenden Gutschein.

Im Regelfall wird der Vertrag in seinem Hauptbedingungen regeln was Sache ist.

Geld gegen Gutschein. Der Gutschein kann in weiterer Folge bei einem Dritten (DB) zum Zustandekommen eines Beförderungsvertrages eingesetzt werde. Der Beförderungsvertrag besteht nicht schon beim Kauf des Codes, so dass die Bedingungen für den Beförderungsvertrag nicht den Erwerbsbedingungen für den Gutschein unterzuordnen sind - es sind zwei separate Vertragsabschlüsse. Jener Dritte - hier ganz konkret die DB - legt ausdrücklich fest, dass seine eigenen BB zur Anwendung kommen. Als Interessent an einer Beförderungsdienstleistung muss ich mich den BB unterwerfen, natürlich im guten Glauben, dass sie auch für den Herausgeber gelten. Dass die Bedingungen weder jenen aus der Reklame für das Produkt noch jenen der aufoktroyierten Beförderungsbedingungen entsprechen ist überraschend.


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