Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 19:23 (vor 3517 Tagen) @ musicus

... weil es nicht über zwei überenstimmende Kauf- und Verkaufserklrungen gekommen ist, besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung, in ergo: man bekommt sein Geld zurück!

(Wr kommen jetzt wirklich in die zivilrechtlichen Basics, die man gewöhnlich noch in der Schule beigebracht bekommt.)


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