Basis Zivilrechtsnachhilfe für Künstler (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 17:14 (vor 3517 Tagen) @ musicus

Zunächst einmal möchte ich erwähnen, dass ich anerkannter Tastatur-Behinderter bin.
Wenn Dich also mein Schriftbild stören sollte, tut es mir leid!
Und wenn Du mehr oder weniger gesund sein solltest, was ich Dir wünsche, empfehle ich jedem allein deswegen, etwas mehr Demut an den Tag zu legen.

Zur Sache:
Mit Lidl schließt Du einen Vertrag über Erhalt eines Codes zum Erhalt eines deutschen Bahn-Tickets ab.
Die Hauptvertragsbedingugen stehen hierzu auf der Rechnung bzw. dem Kassenbon.
Unter Nutzung und Einsetzung des Lidl-Codes erkennt man diese Bedingungen (ein weiteres mal) an und schließt einen Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn (in einem Kontrahierungszwang mit dem sich die DB gegenüber dem Lidl Unternehmen einverstanden erklärt hat bzw. einen entsprechenden Vertrag mit Lidl abgeschlossen hat)

Wenn man nicht mit aller Macht, etwas günstigeres für sich selbst herauslesen will, dann ist da nichts schlampig formuliert.
Es steht ziemlich deutlich auf dem Kassenbon was (Haupt-)Sache und Vertrag ist.
Da hilft kein deuteln!


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