Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 18:24 (vor 3516 Tagen) @ musicus

Gut, es stellen sich die ersten Erfolge in Basiswissen Zivilrecht ein.

Genau und herzlichen Glückwunsch!
AGB#s und BB's sind nur Nebenbedinguugen und sind von nachrangiger rechtlicher Bedeutung.

Jetzt braucht man nur noch auf den eindeutigen Hauptvertrag schauen und man weiß, was für einen genauen zivilrechtlichen Kaufanspruch erworben hat.

Produkt und Kassenbon erhält man aus dem Kassendrucker.
Es handelt sich ggf. um eine zweiseitige rechnung mit mehr oder weniger eindeutiger Spezifizierung des Produktgegenstandes.
Und dieserproduktgegenstand enthält - ob man will oder nicht - die Kaufbedingungen und Gültigkeit einer Bahnfahrkarte nur im Zusammenhang mit dem Lidl-Kassenbon.

Dass kannst Du oder andere natürlich weiterhin anzweifeln, aber sollte ein Schaffner wert auf die Vorlage des Kassenbon's legen und der Fall vor einem Amtsgericht landen, dann werden Deine Erfolgsaussichten gering sein (oder man zahlt gleich den Schwarzfahr-Tarif).


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