Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-) (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 19:00 (vor 3522 Tagen) @ musicus

Sofern Du das Lidl-Flugblattes nicht gelesen hast, warst Du über die Vertragsumstände beim Kaufvertrag mit Lidl nicht hinreichend informiert und hast ein Produkt erhalten, dass Du so nicht kaufen wolltest.
Ein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung besteht aber nur, wenn man es umgehend nach Kenntnisnahme moniert.
Ansonsten werden der so abgeschlossene Vertrag und Produktübereignung anerkannt.
Mit diesem Produkt gehst Du dann einen Beförderungsvertrag mit der DB ein und erkennst u.a. die Bedingung zur Vorlage des Kassenbon's, neben Fahrkarte durch Einsetzung des Codes ins Formular auf der DB Homepage an.
Die Gestaltung des Beförderungsvertrages ist hier ziemlich eindeutig niedergeschrieben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum